Teil 1 Das Ragenhaus

Ein Beitrag von Carlo Sansone

Das Ragenhaus ist das älteste dokumentierte, auf dem späteren Brunecker Stadtgebiet stehende Gebäude (Südtrakt?). Zwischen 995 und 1005 wird der Weiler/Streusiedlung Ragouwa/Ragen, der zu diesem Zeitpunkt der adeligen Frau Suanahilt (Verbindung mit der Suanapurc/Sonnenburg?) auf dem Tauschwege der Brixner Kirche, vermutlich in der Person Bischof Albuins (975-1006) übergeben. Die Dame erhält dafür unter anderem eine Hube in Stegen und behält (?) eine Mühle in Ragen.

Wahrscheinlich entsteht schon jetzt das Projekt, hier eine größere und befestigte Siedlung zu bauen. Fürderhin dient die Ansiedlung als Maierhof des bischöflichen Hofes zu Brixen. Als weitere Ministerialen der Brixinensis Ecclesiae werden zwischen 1184 und 1189 noch Alram von Ragen – „Mair an der Kirche“, Liutold von Ragen und Marquart von Ragen (der Sitz wird später Kirchmair zu Ragen) genannt. Alram schenkt dem Kloster Neustift auch den sogenannten Furtacker in Ragen, woraus wir schließen können, dass es in diesem Bereich der Rienz auch eine Furt gab (Gegend der heutigen Kuntnerbrücke?). Vermutlich verband diese Furt eben die zwei Weiler Ragen, nämlich Ragen und Außerragen, die zumindest noch im 14. Jh. dem Richter des Fürstbischofs von Brixen unterstanden.

Etwas später als obengenanntes Tauschgeschäft, aber jedenfalls vor der Erbauung der Stadt Bruneck, lag der Gerichtssitz über die zerstreut liegenden Kuchenmairhöfe des Bistums am Ansitz Ansiedel in Aufhofen, also außerhalb des Landgerichts Michelsburg, dem zu dieser Zeit aber Ragen unterstand.Der Wortstamm des Namens Rag-ouwa, also „Rag“ wird von namhaften Sprachforschern (u.a. Finsterwalder) auf einen nichtgermanischen und vorrömerzeitlichen Ortsnamen zurückgeführt, auf den auch der Name eines Regontius zurückzugehen scheint. Diese Wortwurzel liegt ursprünglich dem Namen der Rienz zugrunde.

Carlo Sansone

Quellen: 1) Oswald Redlich, Brixner Traditionen, acta Tirolensia I, Nr. 50, 345, 441. 2) Karl Finsterwalder, Tiroler Ortsnamenkunde, Band 3, 1964/1995, S. 1023.

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